Kosten

„Einen Anwalt nehmen? Das kann ich mir nicht leisten!“

Viele haben von den Kosten für einen Anwalt ein falsches Bild.

Rechtanwälte können nicht nach Gutdünken Gebühren verlangen. Im Gegenteil. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG ist genau geregelt, für welche Tätigkeit welche Gebühr anfällt.

Bei allen Gerichtsverfahren – außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen – bestimmt der so genannte Streitwert oder Gegenstandswert die Höhe der Kosten. Der Streit- oder Gegenstandswert ist der Betrag bzw. der messbare Wert, um den die Parteien streiten.

Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, nach der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Mandanten.

Wenn Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten.
Das bedeutet Kostensicherheit für Sie und ist für uns selbstverständlich.